Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität geprüft werden.
Die Prüffristen richten sich nach Prüfquote und Standort/Abteilung der Prüfgeräte. Somit müssen unter normalen Umständen Elektrogeräte in Werkstätten jährlich geprüft werden und Elektrogeräte in Büros alle 2 Jahre.
Es sind hierbei alle elektrisch betriebenen Elektrogeräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind. Dazu gehören z. B. elektrische Bürogeräte wie Drucker, Computer, Steckdosenleisten, Lampen aber auch Kaffeemaschinen, Wasserkocher, und weiter.
Elektrische Werkzeuge wie z. B. Bohrmaschinen, Staubsauger, Schleifgeräte, Laborgeräte und Kabeltrommeln müssen ebenfalls geprüft werden.
Bitte Beachten Sie: Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben ist seit dem 01.04.1979 Pflicht.
Hierzu gelten auch Vorschriften der VDE und Betriebssicherheitsverordnung. Eine Nichteinhaltung dieser Prüfpflicht kann zu einer privatrechtlichen Haftung der verantwortlichen Person führen.